Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
Alexa Dilla
Paul-Robeson-Straße 12
10439 Berlin
E-Mail: post@alexadilla.de
(im Folgenden „Veranstalterin“ genannt)
und
der Teilnehmerin / Teilnehmer (im Folgenden „Teilnehmerin / Teilnehmer“ genannt).
§ 2 Begriffsbestimmungen
- „Teilnehmerin / Teilnehmer“ bezeichnet die Person, die einen Workshop bucht.
- „Workshop“ bezeichnet die von der Veranstalterin angebotenen künstlerischen Kurse und Veranstaltungen.
- „Teilnehmerin / Teilnehmer“bezeichnet alle Personen, die an einem Workshop teilnehmen, unabhängig davon, ob sie selbst Teilnehmerin / Teilnehmer sind oder ob der Workshop für sie gebucht wurde.
§ 3 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmerin / Teilnehmern über die Teilnahme an Workshops.
- Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmerin / Teilnehmern werden nicht anerkannt, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung dieser AGB.
§ 4 Vertragsschluss
- Mit der Anmeldung zu einem Workshop bietet der Teilnehmerin / Teilnehmer der Veranstalterin den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Anmeldeformular auf der Website der Veranstalterin erfolgen.
- Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmerin / Teilnehmern auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Teilnehmerin / Teilnehmer wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.
- Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Veranstalterin zustande. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail.
- Die Teilnehmerin / der Teilnehmer ist verpflichtet, Alexa Dilla über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die die Teilnahme am Workshop beeinträchtigen könnten, und versichert, dass Sie und alle angemeldeten Teilnehmerinnen/Teilnehmer über die notwendige psychische und physische Verfassung für die Kursteilnahme verfügen.
- Die Anmeldung gilt als bestätigt, sobald die Anmeldebestätigung per E-Mail versandt wurde und die Anzahlung in Höhe von 50% des Workshop-Honorars auf dem Konto der Veranstalterin eingegangen ist.
- Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Veranstalterin vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmerin / Teilnehmer innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt.
- Die Teilnehmerzahl der Workshops ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für nicht berücksichtigte Anmeldungen werden Wartelisten geführt.
- Informationen zum Workshop-Ablauf wie Materialliste etc. erhalten die Teilnehmer ca. vier Wochen vor dem Termin.
§ 5 Leistungsumfang
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Workshops und den allgemeinen Hinweisen in der Workshop-Ausschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
- Die vertraglichen Leistungen umfassen typischerweise:
- Die professionelle Anleitung durch qualifizierte Workshop-Leiter
- Die Nutzung der Räumlichkeiten für die Dauer des Workshops
- Die in der Workshop-Beschreibung explizit als inklusive genannten Materialien
- Grundlegende Werkzeuge und Ausrüstung, die für die Durchführung des Workshops erforderlich sind
- Die Veranstalterin bietet ausschließlich die Durchführung der Workshops an. Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
- An- und Abreise zum/vom Veranstaltungsort
- Unterkunft
- Verpflegung, sofern nicht ausdrücklich in der Workshop-Beschreibung als inklusive angegeben
- Reiseversicherungen jeglicher Art
- Persönliche Materialien, die in der Materialliste als mitzubringen gekennzeichnet sind
- Sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Workshop entstehen können (z.B. Eintrittsgelder, Kurtaxen)
§ 6 Zahlungsbedingungen
- Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Workshop-Honorars sofort fällig, sofern nicht anders angegeben.
- Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Workshop-Beginn ohne weitere Aufforderung zu leisten.
- Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Workshop-Beginn) ist der gesamte Workshop-Preis sofort fällig.
- Alle Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Veranstalterin.
- Leistet der Teilnehmerin / Teilnehmer fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig, ist die Veranstalterin berechtigt, nach einer Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmerin / Teilnehmern mit Rücktrittskosten gemäß § 8 zu belasten.
§ 7 Preise
- Die Preise für die Workshops richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Anmeldung.
- Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Nicht im Preis enthalten sind Kosten für persönliche Materialien, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
§ 8 Rücktritt durch den Teilnehmerin / Teilnehmern/Umbuchung
- Der Teilnehmerin / Teilnehmer kann jederzeit vor Workshop-Beginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Veranstalterin schriftlich oder per E-Mail an post@alexadilla.de zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.
- Tritt der Teilnehmerin / Teilnehmer vor Workshop-Beginn zurück oder nimmt er nicht am Workshop teil, kann die Veranstalterin eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt:
- bis 60 Tage vor Workshop-Beginn: eine Bearbeitungsgebühr von 35 Euro
- 59 bis 30 Tage vor Workshop-Beginn: 30% des vereinbarten Gesamtpreises
- 29 bis 14 Tage vor Workshop-Beginn: 50% des vereinbarten Gesamtpreises
- 13 bis 7 Tage vor Workshop-Beginn: 70% des vereinbarten Gesamtpreises
- ab 6 Tage vor Workshop-Beginn oder bei Nichterscheinen: 80% des vereinbarten Gesamtpreises
- Dem Teilnehmerin / Teilnehmern bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Veranstalterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
- Die Veranstalterin behält sich vor, anstelle der pauschalierten Rücktrittskosten eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die Veranstalterin nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Veranstalterin verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Workshop-Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
- Nach Vertragsschluss hat der Teilnehmerin / Teilnehmer keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Workshop-Termins. Wird auf Wunsch des Teilnehmerin / Teilnehmern dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die Veranstalterin ein Umbuchungsentgelt von 35 Euro pro Umbuchung erheben.
- Bis zum Workshop-Beginn kann der Teilnehmerin / Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Veranstalterin kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Workshop-Anforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmerin / Teilnehmer gegenüber der Veranstalterin als Gesamtschuldner für den Workshop-Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für die Umbuchungsbearbeitung wird ein Entgelt von 35 Euro erhoben.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
- Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Alexa Dilla, Paul-Robeson-Straße 12, 10439 Berlin, E-Mail: post@alexadilla.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Alexa Dilla
Paul-Robeson-Straße 12
10439 Berlin
E-Mail: post@alexadilla.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Workshop-Teilnahme
Bestellt am ()/erhalten am (): ________________
Name des/der Verbraucher(s): ________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ________________
Datum: ________________
(*) Unzutreffendes streichen
- Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
- Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies bedeutet, dass ein Widerrufsrecht für Workshops mit einem festen Termin nicht besteht.
§ 10 Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin
- Die Veranstalterin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
- die Mindestteilnehmerzahl für einen Workshop nicht erreicht wird. In diesem Fall hat die Veranstalterin den Teilnehmerin / Teilnehmern spätestens drei Wochen vor Workshop-Beginn darüber zu informieren.
- die Durchführung des Workshops aufgrund höherer Gewalt (z.B. Pandemie, extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
- die Workshop-Leitung erkrankt und kein geeigneter Ersatz gefunden werden kann.
- Im Falle eines Rücktritts nach Absatz 1 erhält der Teilnehmerin / Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- Die Veranstalterin haftet nicht für etwaige Stornokosten, die dem Teilnehmerin / Teilnehmern aufgrund selbst gebuchter Leistungen (z.B. Bahn-, Flug-, Hotelkosten) entstehen.
- Die Veranstalterin kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer den Workshop trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält die Veranstalterin den Anspruch auf den Workshop-Preis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.
§ 11 Pflichten des Teilnehmerin / Teilnehmern/Teilnehmers
- Der Teilnehmerin / Teilnehmer ist verpflichtet, der Veranstalterin Mängel des Workshops unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige hat gegenüber der Workshop-Leitung vor Ort oder direkt gegenüber der Veranstalterin zu erfolgen. Unterlässt er die Anzeige schuldhaft, stehen ihm keine Minderungsansprüche zu.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, die zur Durchführung des Workshops notwendigen persönlichen Materialien mitzubringen, sofern diese laut Materialliste bekannt gegeben wurden.
- Die Teilnehmer sind verpflichtet, die im Rahmen des Workshops überlassenen Werkzeuge, Hilfsmittel und Räumlichkeiten inkl. Inventar sorgsam zu behandeln. Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung gehen zu Lasten des Verursachers.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Workshop-Leitung bezüglich der sachgemäßen Verwendung von Materialien und Werkzeugen zu folgen.
§ 12 Haftung der Veranstalterin
- Die Veranstalterin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Workshop-Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Workshop-Leistungen.
- Die Veranstalterin haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet die Veranstalterin nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beruhen.
- Abweichend von Absatz 3 haftet die Veranstalterin für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmerin / Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, die keine Verletzung von Kardinalpflichten darstellen, ist der Höhe nach auf den dreifachen Workshop-Preis beschränkt.
- Die Veranstalterin haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Workshop-Beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
- Die Veranstalterin haftet nicht für selbständig vorgenommene Aktivitäten der Teilnehmer außerhalb des Workshops.
§ 13 Eigenverantwortung und Mitwirkungspflicht der Teilnehmer
- Die Teilnahme an den Workshops erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Veranstalterin weist darauf hin, dass je nach Art des Workshops mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen gearbeitet wird.
- Die Veranstalterin verpflichtet sich, die Teilnehmer über die sachgemäße Verwendung von Materialien und Werkzeugen zu instruieren. Die Teilnehmer sind verpflichtet, diesen Instruktionen zu folgen.
- Teilnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Allergien gegen bestimmte Materialien sind verpflichtet, dies vor Workshop-Beginn mitzuteilen und eigenverantwortlich abzuklären, ob eine Teilnahme möglich ist.
- Der Abschluss einer persönlichen Unfall- und Haftpflichtversicherung wird allen Teilnehmern empfohlen.
§ 14 Gewährleistung
- Wird der Workshop nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Teilnehmerin / Teilnehmer Abhilfe verlangen. Die Veranstalterin kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
- Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Workshops kann der Teilnehmerin / Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Workshop-Preises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmerin / Teilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
- Wird ein Workshop infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Veranstalterin innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmerin / Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmerin / Teilnehmern die Teilnahme am Workshop infolge eines Mangels aus wichtigem, der Veranstalterin erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
§ 15 Verjährung
- Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Workshops hat der Teilnehmerin / Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Workshops gegenüber der Veranstalterin geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmerin / Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
- Vertragliche Ansprüche des Teilnehmerin / Teilnehmern verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Workshop dem Vertrag nach enden sollte. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
§ 16 Versicherung
- Im Workshop-Preis sind keine Versicherungen enthalten.
- Allen Teilnehmern wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer persönlichen Unfall- und Haftpflichtversicherung empfohlen.
§ 17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Der Teilnehmerin / Teilnehmer kann die Veranstalterin nur an deren Sitz verklagen.
- Für Klagen der Veranstalterin gegen den Teilnehmerin / Teilnehmern ist der Wohnsitz des Teilnehmerin / Teilnehmern maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmerin / Teilnehmern bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Veranstalterin vereinbart.
§ 19 Alternative Streitbeilegung
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
- Die Veranstalterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Datenschutz
- Die für die Abwicklung der Buchung erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmerin / Teilnehmern werden von der Veranstalterin als Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO erhoben, gespeichert und verarbeitet.
- Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen).
- Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist oder soweit dies durch gesetzliche Aufbewahrungspflichten vorgeschrieben ist.
- Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrages verwendet und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z.B. an Zahlungsdienstleister zur Abwicklung von Zahlungen).
- Der Teilnehmerin / Teilnehmer hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO), deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
- Ausführliche Informationen zum Datenschutz können der separaten Datenschutzerklärung entnommen werden, die auf der Website der Veranstalterin abrufbar ist oder auf Anfrage zugesendet wird.
Stand: Mai 2025